AGB
Fassung vom 18. August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der GO BIG OR GO HOME GmbH, Peter-Behrens-Platz 10, Linz, Österreich (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden über Leadgenerierung, Terminvereinbarung, Onlinewerbung und verwandte Agenturleistungen.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag im Rahmen seines Unternehmens abschließt.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird und auch wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Bei Widersprüchen gehen die Bedingungen des jeweiligen Angebots diesen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der Annahme des jeweiligen Angebots durch den Kunden zustande. Angebote sind bis zu dem im Angebot angegebenen Zeitpunkt gültig.
Angaben in Werbematerialien, Präsentationen, Kalkulationen, Beispielrechnungen und mündlichen Gesprächen sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung dar, soweit sie nicht ausdrücklich in das Angebot aufgenommen wurden. Beispielrechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
§ 3 Entgelt und Zahlungsverzug
Maßgeblich ist der im Angebot ausgewiesene Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Fälligkeit und Zahlungsweise richten sich nach dem Angebot. Ohne abweichende Regelung sind Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Kosten zweckentsprechender Betreibungsmaßnahmen einschließlich Mahn- und Inkassospesen und vorprozessualer Rechtsanwaltskosten verrechnet.
Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Die Dauer der Aussetzung verlängert vereinbarte Fristen und Garantiezeiträume entsprechend. Bereits fällige Teilzahlungen bleiben unabhängig davon geschuldet.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder gerichtlich festgestellter Gegenansprüche und nur in Höhe des Werts des Mangels zu.
§ 4 Leistungsumfang
Der Anbieter schuldet ausschließlich die im Angebot beschriebene Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ausgenommen sind ausdrücklich als Garantie bezeichnete Zusagen im Angebot; Voraussetzungen, Umfang und Rechtsfolge einer solchen Garantie ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot und sind für den Kunden abschließend. Weitergehende Ansprüche wegen Nichterreichung des zugesagten Ergebnisses bestehen nicht.
Der Anbieter erbringt die Leistungen mit eigenem Personal oder durch beauftragte Dritte. Die Auswahl der Werkzeuge, Arbeitsmittel und der internen Vorgehensweise liegt beim Anbieter, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Der Anbieter ist in der zeitlichen Einteilung der Leistungserbringung frei.
Die anzusprechenden Unternehmen, die Auswahlkriterien, die Inhalte der Ansprache, die Datenquellen und die Kanäle der Kontaktaufnahme gegenüber Dritten richten sich abweichend von Absatz 2 ausschließlich nach der Freigabe des Kunden gemäß § 6.
Kosten für Werbebudgets, Softwarelizenzen, Datenquellen und Leistungen Dritter trägt der Kunde, soweit sie nicht ausdrücklich Teil der beauftragten Positionen sind.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner sowie bei dessen Verhinderung unverzüglich eine Vertretung.
Sämtliche vereinbarten Fristen und Garantiezeiträume beginnen erst mit vollständiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten zu laufen und sind für die Dauer einer unterbliebenen oder verspäteten Mitwirkung gehemmt.
Ansprüche aus Garantiezusagen bestehen nicht, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist und der Anbieter ihn hierauf schriftlich hingewiesen hat, ohne dass der Kunde die Mitwirkung binnen sieben Tagen nachgeholt hat.
Ein durch unterbliebene, verspätete oder unrichtige Mitwirkung entstehender Mehraufwand wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz des Anbieters gesondert verrechnet.
§ 6 Auftreten im Namen des Kunden und Verantwortung für die Ansprache
Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter, im Rahmen der beauftragten Leistungen in seinem Namen und auf seine Rechnung gegenüber Dritten aufzutreten, sich telefonisch und schriftlich als für den Kunden tätig zu identifizieren und Termine für den Kunden zu vereinbaren. Die Kontaktaufnahme erfolgt unter der Firma und der E-Mail-Domain des Kunden sowie, soweit der Kunde eine Rufnummer bereitstellt, unter dieser Rufnummer. Der Anbieter wird als Beauftragter des Kunden im Sinne des § 18 UWG sowie der entsprechenden Bestimmungen des am Ort der Ansprache geltenden Rechts tätig. Die Ansprache und ihre Wirkungen sind dem Kunden zuzurechnen.
Der Anbieter wird bei der Kontaktaufnahme mit Dritten ausschließlich im Auftrag, auf Weisung und im geschäftlichen Interesse des Kunden tätig. Der Kunde ist Auftraggeber und Werbender der Ansprache im Sinne der einschlägigen telekommunikations-, wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Kunde legt die anzusprechenden Unternehmen, die Auswahlkriterien, die Inhalte der Ansprache und die Kanäle fest und gibt sie vor Beginn der Leistungserbringung schriftlich frei. Vorschläge des Anbieters zu Leadliste, Gesprächsleitfaden, Textbausteinen, Datenquellen und Kanälen sind Entwürfe und werden erst mit der Freigabe des Kunden verbindlich. Eine Freigabe gilt auch dann als erteilt, wenn der Kunde einem übermittelten Vorschlag nicht binnen sieben Tagen schriftlich widerspricht; dies gilt nicht für die Zusicherungen nach Absatz 4, die einer ausdrücklichen Erklärung des Kunden bedürfen. Der Kunde beauftragt den Anbieter ausdrücklich mit der Beschaffung und Anreicherung der hierfür erforderlichen Kontaktdaten.
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm freigegebene Ansprache rechtlich zulässig ist, dass eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht, dass die erforderlichen Einwilligungen vorliegen oder die Ansprache ohne Einwilligung zulässig ist, dass die angesprochenen Personen der Kontaktaufnahme nicht widersprochen haben und dass ihm keine entgegenstehenden Umstände bekannt sind. Der Kunde weist diese Voraussetzungen auf Verlangen des Anbieters oder einer Behörde binnen fünf Werktagen nach. Die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung oder einer sonstigen Rechtsgrundlage trägt der Kunde. Der Anbieter ist zu einer eigenständigen rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit nicht verpflichtet und schuldet keine rechtliche Beratung.
Weist der Anbieter den Kunden schriftlich auf Bedenken gegen eine freigegebene Ansprache hin und hält der Kunde die Freigabe dennoch aufrecht, trägt der Kunde die Folgen dieser Ansprache allein. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die betroffene Ansprache ganz oder teilweise auszusetzen oder abzulehnen, ohne dass daraus Ansprüche des Kunden entstehen; vereinbarte Fristen und Garantiezeiträume verlängern sich um die Dauer der Aussetzung.
Widerspricht eine angesprochene Person der weiteren Kontaktaufnahme, informiert der Anbieter den Kunden, erfasst den Widerspruch in seinen Systemen und stellt die Ansprache dieser Person ein. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Aktualität der Sperrvermerke trägt der Kunde; er teilt dem Anbieter ihm bekannte Widersprüche, Sperrvermerke und Eintragungen in Werbeverzichtslisten vor Freigabe der Leadliste mit. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Beschwerden, Widersprüche, Abmahnungen oder behördliche Anfragen, die ihm im Zusammenhang mit der Ansprache bekannt werden.
Das Mithören und das Aufzeichnen von Gesprächen bedürfen der Zustimmung sämtlicher Gesprächsteilnehmer, die vor Beginn des Gesprächs einzuholen ist. Hört eine Person auf Seiten des Kunden Gespräche mit, stellt der Kunde sicher, dass die mitwirkenden Personen hierüber informiert sind und dass die Zustimmung vor Gesprächsbeginn eingeholt wird.
Der Anbieter dokumentiert Freigaben, freigegebene Leadlisten und durchgeführte Ansprachen in der bei ihm üblichen Form und bewahrt diese Unterlagen für drei Jahre ab Vertragsende auf. Der Kunde bewahrt die Nachweise über die Rechtsgrundlage der Ansprache für dieselbe Dauer auf und stellt sie dem Anbieter auf Verlangen zur Verfügung.
§ 7 Berichte und Genehmigung
Der Anbieter dokumentiert die erbrachten Leistungen in der jeweils vereinbarten Form. Die Aufzeichnungen des Anbieters sind für die Abrechnung maßgeblich.
Berichte, Leistungsnachweise und Abrechnungsgrundlagen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht binnen 14 Tagen ab Übermittlung schriftlich und begründet widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde bei der Übermittlung hingewiesen.
§ 8 Gewährleistung
Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und Mängel binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich und unter genauer Bezeichnung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht. § 377 UGB bleibt unberührt.
Bei berechtigter Rüge ist der Anbieter zunächst zur Verbesserung binnen angemessener Frist berechtigt und verpflichtet. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Verbesserung stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu. Eine Wandlung ist ausgeschlossen, soweit der Mangel geringfügig ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Erbringung der jeweiligen Leistung. Eine Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen; der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorlag.
Kein Mangel liegt vor bei ausbleibenden oder hinter den Erwartungen zurückbleibenden Reaktionen angesprochener Unternehmen, bei Terminabsagen oder Nichterscheinen von Gesprächspartnern, bei Marktveränderungen sowie bei Umständen, die auf Vorgaben, Inhalten oder Freigaben des Kunden beruhen.
§ 9 Freistellung
Der Kunde hält den Anbieter sowie dessen Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der von ihm freigegebenen Ansprache, aus den von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten, Angaben, Materialien, Datenquellen und Auswahlkriterien oder aus den von ihm zu vertretenden Rechtsgrundlagen resultieren. Erfasst sind insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadenersatz und immateriellen Ersatz, Abmahnkosten, Vertragsstrafen, die Kosten zweckentsprechender Rechtsverteidigung in Zivil-, Verwaltungsstraf- und Aufsichtsverfahren sowie die Kosten der Erfüllung behördlicher Auskunftsersuchen.
Werden gegen den Anbieter aus den vorgenannten Gründen Verwaltungsstrafen, Geldbußen oder sonstige behördliche Sanktionen verhängt, ersetzt der Kunde dem Anbieter den entsprechenden Betrag samt Verfahrenskosten, soweit die Übernahme gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht, soweit den Anbieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder soweit er entgegen einer ausdrücklichen schriftlichen Warnung des Kunden gehandelt hat.
Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche oder eingeleitete Verfahren und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Kunde leistet auf Verlangen Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten der Rechtsverteidigung.
Die Freistellungspflicht besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfristen fort.
§ 10 Zusatzleistungen
Leistungen außerhalb der beauftragten Positionen werden nur nach Freigabe des Kunden erbracht und gesondert nach Aufwand verrechnet. Eine Freigabe in Textform genügt. Reisekosten werden nach vorheriger Abstimmung verrechnet. Vom Kunden gewünschte Softwaresysteme, die der Anbieter nicht bereitstellt, sind vom Kunden auf eigene Kosten beizustellen.
§ 11 Rechte an Arbeitsergebnissen
Sämtliche Rechte an den im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Position beim Anbieter.
Umfang und Zeitpunkt einer Übertragung von Nutzungsrechten, Daten, Konten oder Zugängen richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot. Ohne ausdrückliche Regelung im Angebot besteht kein Anspruch auf Übertragung, Herausgabe oder Export.
Konten, Werbekonten, Systeme und Zugänge, die der Anbieter im eigenen Namen angelegt oder lizenziert hat, verbleiben beim Anbieter. Ein Anspruch des Kunden auf Übertragung besteht nur, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
§ 12 Vertraulichkeit und Materialien des Anbieters
Der Kunde behandelt alle ihm zugänglich gemachten Informationen des Anbieters, insbesondere Methoden, Kalkulationen, Angebotsinhalte, Gesprächsleitfäden, Einwandbibliotheken, Playbooks und Vorlagen, streng vertraulich. Die Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Diese Materialien sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum des Anbieters. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung außerhalb des Vertragszwecks ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
Der Anbieter behandelt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich. Er ist berechtigt, allgemeine Methoden, Vorlagen, Konzepte, Kennzahlen und Erfahrungswissen aus der Zusammenarbeit in anonymisierter oder aggregierter Form uneingeschränkt weiter zu verwenden.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.gobigorgohome.at/datenschutz.
Der Kunde ist für die von ihm freigegebene Verarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich. Er sichert zu, dass für die Verarbeitung der Kontaktdaten der angesprochenen Personen eine gültige Rechtsgrundlage besteht, dass er den Informations- und Auskunftspflichten gegenüber den betroffenen Personen nachkommt und dass er die Rechtsgrundlage auf Verlangen nachweist.
Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich nach den Weisungen des Kunden. Dies gilt auch für die vom Kunden beauftragte Beschaffung und Anreicherung von Kontaktdaten. Die Parteien schließen hierüber einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Der Kunde leitet Anfragen betroffener Personen, die bei ihm eingehen, unverzüglich an den Anbieter weiter, soweit deren Beantwortung Daten betrifft, die beim Anbieter verarbeitet werden.
§ 14 Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit und für zwölf Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter des Anbieters, mit denen er im Rahmen der Zusammenarbeit in Kontakt gekommen ist, abzuwerben oder zu beschäftigen.
Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro je Fall zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 15 Haftung
Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf das im betroffenen Auftrag insgesamt vereinbarte Nettoentgelt begrenzt und für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust und Rufschädigung ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet nicht für Vertragsabschlüsse, Umsätze, Abschlussquoten, Reaktionen angesprochener Unternehmen oder den wirtschaftlichen Erfolg der Zusammenarbeit. Er haftet ferner nicht für Ausfälle, Sperren, Kontodeaktivierungen, Ablehnungen oder Richtlinienänderungen von Plattformen, Netzbetreibern und sonstigen Drittanbietern sowie für die Richtigkeit von Daten aus externen Quellen.
Für Schäden, die auf Vorgaben, Inhalten, Freigaben oder unterlassener Mitwirkung des Kunden beruhen, haftet der Anbieter nicht.
Der Ersatz von Geldbußen, Verwaltungsstrafen und vergleichbaren behördlichen Sanktionen, die gegen den Kunden verhängt werden, sowie von Abmahn- und Verfahrenskosten des Kunden im Zusammenhang mit einer von ihm freigegebenen Ansprache ist ausgeschlossen, soweit den Anbieter kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit trifft.
Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb der Einflusssphäre einer Partei, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Cyberangriffe, Ausfälle von Telekommunikations- oder Plattformdiensten und wesentliche Änderungen der Rechtslage, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen und Garantiezeiträume ruhen für diese Dauer. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, ist jede Partei zur Auflösung berechtigt; bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.
§ 17 Laufzeit und Beendigung
Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Eine ordentliche Kündigung während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Kündigungen bedürfen der Schriftform, E-Mail genügt.
Der Anbieter ist zur Auflösung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere wenn der Kunde trotz Mahnung länger als 14 Tage in Zahlungsverzug bleibt, seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt, unrichtige Zusicherungen nach § 6 abgegeben hat, einen Nachweis nach § 6 Absatz 4 nicht binnen fünf Werktagen erbringt oder eine rechtswidrige Ansprache verlangt.
Unterbleibt die Leistungserbringung aus Umständen auf Seiten des Kunden, behält der Anbieter den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt abzüglich dessen, was er sich infolge des Unterbleibens erspart hat (§ 1168 ABGB).
Bei Beendigung werden erbrachte Leistungen abgerechnet. Einmalige Gebühren werden nicht anteilig erstattet, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist. Bereits angefallene und bestellte Fremdkosten trägt der Kunde.
§ 18 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu nennen. Die Nennung konkreter Ergebniskennzahlen erfolgt nur nach Freigabe des Kunden oder in anonymisierter Form.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Linz, Österreich.
§ 20 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, E-Mail genügt. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 21 Kontakt
GO BIG OR GO HOME GmbH
Peter-Behrens-Platz 10
Linz, Österreich
Web: www.gobigorgohome.at
Impressum: www.gobigorgohome.at/impressum